Anklageschrift
Die Anklageschrift ist im Strafverfahren die das gerichtliche Verfahren einleitende Antragsschrift, sofern nicht ein Strafantrag einzubringen ist (siehe Strafantrag).
Die Anklageschrift hat den Namen des Angeklagten sowie weitere Angaben zur Person, Zeit, Ort und die näheren Umstände der Begehung der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat und die gesetzliche Bezeichnung der durch sie verwirklichten strafbaren Handlung sowie die übrigen anzuwendenden Strafgesetze anzuführen.
Jede Anklageschrift wegen eines Finanzvergehens ist auch der Finanzstrafbehörde zuzustellen.
Die Staatsanwaltschaft hat hierauf Bedacht zu nehmen und dem Gericht auch eine Ausfertigung der Anklageschrift für die Finanzstrafbehörde zu überreichen. Gegen die Anklageschrift steht dem Beschuldigten der Einspruch als Rechtsmittel zu.