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Neu Dokument-ID: 1045022

Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz

1.29 Rechtskräftige Verurteilung als Haftungsvoraussetzung

Dass die Erteilung einer Weisung nach § 26 Abs 2 FinStrG keinen Haftungsbescheid nach § 224 BAO voraussetzt, ändert daran nichts.

Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Freisprüche von Mitangeklagten enthaltenden Urteil wurde die Täterin nach § 259 Z 3 StPO von der Anklage freigesprochen, sie habe als Schuldnerin mehrerer Gläubiger Bestandteile ihres Vermögens beiseite geschafft sowie ihr Vermögen sonst wirklich verringert und dadurch die Befriedigung ihrer Gläubiger oder wenigstens eines von ihnen vereitelt oder geschmälert, wobei sie durch die Tat einen EUR 300.000,– übersteigenden Schaden herbeiführte, indem sie am 15. Juli 2015 hinsichtlich einer in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft und Anteilen an einer weiteren mittels Pfandbestellungsurkunde die Einräumung eines Pfandrechts in Höhe von EUR 600.000,– zu dessen Gunsten zur Besicherung einer tatsächlich nicht bestehenden Forderung und die Einverleibung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots zugunsten eines Dritten vertraglich vereinbarte sowie am 21. Juli 2015 auch die Verbücherung dieses Verbots durchführen ließ (Schaden: EUR 679.000,–).

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