© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1020057

Helmut Siller - Redaktion FORUM Media - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Begriffe zu Bilanzdelikten

Unter Bilanz im engeren Sinn wird die stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital, also von Aktiva und Passiva, verstanden. Nicht bilanzierte Eventualverpflichtungen sind, soweit gesetzlich vorgesehen oder für das getreue Bild erforderlich, außerhalb der Bilanz, insbesondere im Anhang, anzugeben.

Der Begriff Bilanz wird im weiteren Sinn teilweise unscharf für den gesamten Abschluss oder für unterschiedliche Abschlussformen verwendet, etwa Jahresabschluss, Zwischenabschluss, Sonderabschluss, Einzelabschluss oder Konzernabschluss. Rechtlich ist jedoch zwischen der Bilanz als Bestandteil des Abschlusses und dem jeweiligen Abschluss als Gesamtdokument zu unterscheiden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Finanzstrafrecht in unserem Shop! Zum Shop