2 Begriffe zu Bilanzdelikten
Unter Bilanz im engeren Sinn wird die stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital, also von Aktiva und Passiva, verstanden. Nicht bilanzierte Eventualverpflichtungen sind, soweit gesetzlich vorgesehen oder für das getreue Bild erforderlich, außerhalb der Bilanz, insbesondere im Anhang, anzugeben.
Der Begriff Bilanz wird im weiteren Sinn teilweise unscharf für den gesamten Abschluss oder für unterschiedliche Abschlussformen verwendet, etwa Jahresabschluss, Zwischenabschluss, Sonderabschluss, Einzelabschluss oder Konzernabschluss. Rechtlich ist jedoch zwischen der Bilanz als Bestandteil des Abschlusses und dem jeweiligen Abschluss als Gesamtdokument zu unterscheiden.