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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3 Entschuldbare Fehlleistung

Einem Täter wird fahrlässiges Handeln dann nicht zugerechnet, wenn ihm bei der Tat eine entschuldbare Fehlleistung unterlief.

Bei einer entschuldbaren Fehlleistung – unabhängig davon, ob es sich um vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen handelt – wird dem Täter nicht einmal Fahrlässigkeit zugerechnet, er bleibt daher straffrei. Auch hierbei handelt es sich um einen Entschuldigungsgrund.

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