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Dokument-ID: 1019880
2.2 Die Umsatzsteuervoranmeldung
Im Falle der Umsatzsteuer handelt es sich um eine selbst zu berechnende Abgabe. In der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) werden der Umsatzsteuer die Vorsteuerbeträge gegenübergestellt. Überwiegt die Umsatzsteuer, ergibt sich eine Zahllast bzw andernfalls eine Gutschrift, wobei meist Vorauszahlungen zu leisten sind.