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Dokument-ID: 1233614
2.2 Beteiligte am Verfahren
Der Beschuldigte
Als Beschuldigter wird eine im Verdacht eines Finanzvergehens stehende Person vom Zeitpunkt der Verständigung über die Einleitung des Strafverfahrens oder der ersten Vernehmung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens genannt.