Neu
Dokument-ID: 1019797
3.2 Beteiligte am Verfahren
Beschuldigter
Beschuldigter ist gem § 75 FinStrG die im Verdacht eines Finanzvergehens stehende Person (Verdächtiger) vom Zeitpunkt der Verständigung über die Einleitung des Strafverfahrens oder der ersten Vernehmung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Finanzstrafverfahrens.