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Neu Dokument-ID: 1020132

Redaktion FORUM Media - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.7 § 23 FinStrG, §§ 32 bis 35 StGB Strafbemessung

Strafzumessung im Finanzstrafverfahren; Berücksichtigung einer ausländischen gerichtlichen Vorstrafe

BFG 06.06.2017, RV/3300002/2017

Rechtssatz

Im Finanzstrafverfahren sind gem § 23 Abs 2 FinStrG die Strafbemessungsgründe der §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß anzuwenden. Eine Vorstrafe stellt nach Maßgabe des § 33 Z 2 StGB einen Erschwernisgrund dar. Für die Beurteilung ausländischer Vorstrafen ist auf § 73 StGB Bedacht zu nehmen, wonach ausländische Verurteilungen inländischen gleichstehen, wenn sie den Rechtsbrecher wegen einer Tat schuldig sprechen, die auch nach österreichischem Recht strafbar ist, und in einem den Grundsätzen des Art 6 EMRK entsprechenden Verfahren ergangen sind.

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