Rechtsmittelverfahren
Nach Abschluss des Hauptverfahrens besteht die Möglichkeit der Ergreifung von Rechtsmitteln.
Nimmt eine der Verfahrensparteien dieses Recht in Anspruch, kommt es zum Rechtsmittelverfahren, das dazu dient, die vorangegangene Entscheidung in formeller und materieller Sicht auf Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit zu überprüfen.
Als Rechtsmittel stehen die Berufung und die Nichtigkeitsbeschwerde zur Verfügung.
Gegen manche Handlungen bzw Beschlüsse steht aber ex lege kein gesondertes Rechtsmittel zur Verfügung, wie etwa bei der Verweigerung der Akteneinsicht.