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Dokument-ID: 1019537
Schuld
Strafbar ist nur, wer auch schuldhaft handelt.
Schuldhaftes Handeln erfordert entweder Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
Nicht schuldhaft handeln zurechnungsunfähige Personen (siehe Zurechnungsunfähigkeit). Außerdem fehlt es am schuldhaften Handeln, wenn Schuldausschließungsgründe vorliegen.