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Dokument-ID: 1029390
2.24 Voraussetzungen für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 2000 Gemeindearzt. Im Jahr 2001 erhielt er vom Pensionsverband für die Gemeindeärzte Niederösterreichs eine „Rückzahlungssumme (Entfertigung)“ von rund EUR 65.000,–. In der Einkommensteuererklärung für 2001 erklärte er diese Einnahmen nicht.