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Dokument-ID: 1163953
5.4.5 Verstärkte und vereinfachte Sorgfaltspflichten
Sollte ein Verpflichteter aufgrund seiner Risikoanalyse feststellen, dass in bestimmten Bereichen nur ein geringes GW/TF-Risiko besteht, dann kann er vereinfachte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anwenden. Anlage II FM-GWG enthält Faktoren für ein potenziell geringeres Risiko, die in demonstrativer Weise aufgezählt werden. Die Risikofaktoren sind nach drei Gesichtspunkten gesplittet: