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Neu Dokument-ID: 1174766

Redaktion FORUM Media - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.1 § 33 FinStrG

Unechtes Unterlassungsdelikt

Ra 2021/16/0097 VwGH 28.03.2023

Rechtssatz

Da § 33 Abs 1 FinStrG das Tatbild nicht bloß schlichtes Unterlassen erfordert und damit als unechtes Unterlassungsdelikt konzipiert ist, setzt die Vollendung der Abgabenhinterziehung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges, somit der Abgabenverkürzung, voraus.

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