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Neu Dokument-ID: 877272

Vorschrift

Haftpflichtversicherung - Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen (AHVB EHVB)

Inhaltsverzeichnis

12. Tierhaltung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

  1. Die Versicherung erstreckt sich auch auf die Schadenersatzverpflichtung des jeweiligen Verwahrers, Betreuers oder Verfügungsberechtigten.
    Nur bei besonderer Vereinbarung besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden an zum Belegen zugeführten Tieren.
  2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von Art.3 AHVB auf Versicherungsfälle, die in Europa oder einem außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat eingetreten sind; die Einschränkung nach Art.3, Pkt1, 2. Satz AHVB findet Anwendung.