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Dokument-ID: 1026167
14.2.1 Teilkasko-Versicherung
Naturgewalten
Das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, gelten gem Art 1 AKKB als versichert gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust in der Teilkasko-Versicherung durch folgende Naturgewalten: