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Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.4 15-Monatsfrist (Geltendmachungsfrist)

In den Muster-AUVB 2008 und den AUVB 2022 ist eine derartige Frist nicht enthalten. Viele Versicherungsunternehmen verwenden diese in etwa wie folgt: Ein Anspruch auf Leistung für dauernde Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten vom Unfalltag an geltend zu machen und unter Vorlage eines ärztlichen Befundes zu begründen. Bei dieser Frist spielt ebenfalls die Begrenzung des Risikos eine Rolle. Zweck ist unter anderem, dass dem Versicherer Beweisschwierigkeiten erspart werden sollen und eine baldige Klärung der Ansprüche erfolgt. Der OGH beurteilte in 7 Ob 63/07a auch die Rechtssicherheit als ein anerkanntes Ziel dieser Bestimmung.

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