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Neu Dokument-ID: 959349

Ulrike Braumüller - Roland Koppler - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) und Pensionskassen (PK)

Diese beiden BAV-Modelle sind in ihrer arbeits- und steuerrechtlichen Behandlung grundsätzlich ident, unterscheiden sich aber in Bezug auf Veranlagung, Sicherheit und Ertragspotenziale sowie der Unverfallbarkeitsfrist und werden – gesetzlich und aufsichtsrechtlich zwingend – von verschiedenen Rechtsträgern angeboten.

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