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Dokument-ID: 959440
4.2 Direkte Leistungszusage
Bei der direkten Leistungszusage – früher auch als „klassische“ Firmenpension bekannt – verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer beziehungsweise nach dessen Tod an dessen Hinterbliebenen ab einem bestimmten Zeitpunkt bzw bei Berufsunfähigkeit eine Pension in Form einer Rente zu zahlen.