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Dokument-ID: 1027288
13.5 Mit dem Tod verbundene Auslagen
Haftungsumfang
Zu den mit dem Tod verbundenen Auslagen zählen die Begräbniskosten und die Kosten der Errichtung des Grabs. Zu den Begräbniskosten gehören alle Auslagen, die nach der Sitte mit der Bestattung des Toten verbunden sind, in einer dem Ortsgebrauch, dem Stand und den Vermögensverhältnissen des Verstorbenen angemessenen Höhe. Für die Zuordnung zu den Begräbniskosten sind als im Einzelfall zu prüfende Kriterien maßgeblich: