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Hermann Wilhelmer - Edith Kleisinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.2 Versicherter Personenkreis

Es gelten (in der Unternehmens-D&O-Versicherung) alle Organmitglieder der Versicherungsnehmerin (geschäftsführende und aufsichtsführende Organe, Beiräte etc) sowie sonstiger konzernierter Unternehmen pauschal ohne namentliche Nennung als mitversichert. Versicherungsschutz besteht für gegenwärtige, ehemalige sowie zukünftig bestellte oder faktische Organmitglieder.

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