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Dokument-ID: 863996
1.2.3 Unzulässige Bestimmungen gem § 879 Abs 3 ABGB
Allgemeines
Gem § 879 Abs 3 ABGB ist eine in AGB oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegt, jedenfalls nichtig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles einen Teil gröblich benachteiligt.