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Dokument-ID: 864109
2.4.12 Verfallsklauseln (Z 12)
Gem § 6 Abs 1 Z 12 KSchG sind Vertragsbestimmungen unwirksam, wonach die Rechte des Verbrauchers an einer Sache, die der Unternehmer zur Bearbeitung übernommen hat, binnen unangemessen kurzer Frist verfallen. Eine weitere Erörterung unterbleibt mangels Anwendbarkeit auf Versicherungsverträge.