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Neu Dokument-ID: 994526

Albert Scherzer - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4.2 Das Recht auf Berichtigung

Voraussetzung ist hierbei ein unrichtiger Datensatz (zB ein falsches Datum).

Die betroffene Person hat gem Art 16 DSGVO das Recht, vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen, welche auch durch eine ergänzende Erklärung zulässig ist.

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