2.5.6 Angeldansprüche des Verbrauchers (Z 6)
Ohne Ausverhandlung im Einzelnen dürfen gem § 6 Abs 2 Z 6 KSchG in Vertragsbestimmungen Ansprüche des Verbrauchers gem § 908 ABGB nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Wenn der Unternehmer seine Verpflichtung zur Rückgabe des doppelten Angelds bei schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages ausschließen will, so muss er dies mit dem Verbraucher ausverhandeln. Ebenso das Recht, vom Verbraucher geleistete Beträge zu behalten, wenn dieser darauf verzichtet, den Vertrag abzuschließen oder zu erfüllen.