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Neu Dokument-ID: 865229

Barbara Pogacar - Teresa Maria Atzelsdorfer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.9 Stellungnahme zum Deckungsanspruch

Frist für die Stellungnahme

Der Versicherer hat gem Art 9.1 ARB binnen zwei Wochen nach Geltendmachung des Deckungsanspruchs durch den Versicherungsnehmer und Erhalt der zur Prüfung dieses Anspruchs notwendigen Unterlagen und Informationen dem Versicherungsnehmer gegenüber in geschriebener Form den Versicherungsschutz grundsätzlich zu bestätigen oder begründet abzulehnen. Der Versicherer ist innerhalb der genannten Frist berechtigt, diese durch einseitige Erklärung um weitere zwei Wochen zu verlängern.

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