Neu
Dokument-ID: 644039
3.3 Anwendung des UWG
§ 30 Abs 1 KSchG bestimmt, dass die §§ 24, 25 Abs 3 bis 7 und 26 UWG sinngemäß gelten. Gem Abs 2 sind § 7 Abs 2 erster Satz und der § 8 Abs 2 JN nicht anzuwenden.