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Dokument-ID: 865772
4.4 Entschädigung
Behauptungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer ist für den Versicherungsfall Einbruchsdiebstahl behauptungs- und beweispflichtig. Zweifel gehen zu seinen Lasten. Zum Umfang der Entschädigung wird auf die Feuerversicherung verwiesen.