5.3.5 Die richtige Versicherungssumme
Da der tatsächliche Schaden infolge verschiedenster Schadenszenarien schwer im Voraus zu schätzen ist und die Schadenshöhe auch von der Dauer und Intensität eines Zivil- bzw Strafverfahrens abhängt, ist es schwierig, eine „richtige“ ziffernmäßig bestimmte Versicherungssumme vorab festzumachen. Bei der Festlegung der Versicherungssumme ist daher mit Hilfsmitteln zu arbeiten. Da sich der Schaden bei Innenverhältnisansprüchen idR in einem fremdverwalteten Vermögen auswirkt, sind die Bilanzsumme und die Eigenkapitalquote wichtige Orientierungspunkte für die Wahl der Versicherungssumme. Bei kleineren und mittleren Unternehmen gilt als Obergrenze üblicherweise auch 10 % der Bilanzsumme oder die Hälfte des Eigenkapitals. Bei Großunternehmen sind diese Betragsgrenzen deutlich niedriger. Versicherungssummen von kleiner als EUR 1 Mio sind als „Untergrenze“ wegen der Doppelfunktion einer D&O-Versicherung nicht zu empfehlen.