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Barbara Pogacar - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6 Bescheinigung des Versicherungsverhältnisses

Bescheinigungspflicht des Versicherungsunternehmens

Gem § 158i VersVG hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf Verlangen unter Angabe der Versicherungssumme zu bescheinigen, dass eine der zu bezeichnenden Rechtsvorschrift entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.

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