3.1.2 Klagebegehren
Das Klagebegehren bei einer Verbandsklage nach § 28 Abs 1 KSchG ist darauf gerichtet, dass die beklagte Partei im geschäftlichen Verkehr die Verwendung gesetz- oder sittenwidriger Bedingungen in AGB oder Formblättern bzw die Empfehlung von deren Verwendung zu unterlassen habe. Weiters ist sie darauf gerichtet, dass die beklagte Partei es unterlassen möge, sich auf den gesetz- oder sittenwidrigen Inhalt der Bedingungen zu berufen, soweit diese gesetzwidriger Weise vereinbart wurden.