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Herbert Laimböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Versicherte Gefahren

Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Unter Sturm wird eine Windgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h verstanden. Hagelschäden liegen nur dann vor, wenn es durch herabfallende Hagelgeschoße zu Zertrümmerungsschäden kommt. Schneedruckschäden sind solche, die an den versicherten Sachen durch das Gewicht der auf diesen angesammelten Schneelast verursacht werden. Felssturz-, Stein- oder Erdrutschschäden sind solche, die an den versicherten Sachen durch in Bewegung geratene Felsblöcke, Gesteinsteile oder Erdmasse verursacht werden.

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