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Ulrike Braumüller - Roland Koppler | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 Termfixversicherung

Darunter versteht man Lebensversicherungsverträge mit der Auszahlung zu einem bestimmten, bei Vertragsabschluss vereinbarten Zeitpunkt.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die im Vertrag versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt oder nicht.

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