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Neu Dokument-ID: 1026236

Constantin Eschlböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.5 Risikoausschlüsse

Führen Obliegenheitsverletzungen in den dargestellten Grenzen zur Leistungsfreiheit des Versicherers, regelt Art 6 AKKB, was von vornherein nicht versichert ist. Mit einem Risikoausschluss begrenzt der Versicherer von vornherein den Versicherungsschutz. Diese Umstände kann der Versicherungsnehmer nicht durch sein späteres Verhalten beeinflussen oder kontrollieren. Demgegenüber stellt die von der Einhaltung einer Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer abhängig gemachte Deckungspflicht des Versicherers dem Versicherungsnehmer gegenüber auf das Gebot gewisser Handlungen bzw Unterlassungen ab, an deren Einhaltung der Versicherer ein legitimes Interesse hat. • [Fußnote: OGH 30.01.2019, 7 Ob 254/18f; OGH 20.12.2017, 7 Ob 131/17s; OGH 28.09.2016, 7 Ob 158/16k; OGH 27.01.2010, 7 Ob 226/09z; Zak 2010/425 (Huber, Judikaturübersicht) = VersR 2010, 1670 = VR 2011, 28 = Gruber, ZFR 2011, 122 (Rechtsprechungsübersicht) = Ertl, ecolex 2011, 1076 (Rechtsprechungsübersicht).

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