© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 865741

Herbert Laimböck - Teresa Maria Atzelsdorfer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.13 Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall

Schadenfallkündigung

Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles ist jeder Teil berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen. Die Kündigung kann nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung ausgesprochen werden. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten, der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 96 VersVG). Diese in der Feuerversicherung geregelte Schadenfallkündigung gilt für alle Sparten der Sachversicherung (RIS-Justiz RS0119833).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Versicherungsrecht in unserem Shop! Zum Shop