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Ulrike Braumüller - Roland Koppler - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Er- und Ablebensversicherung

Erlebensversicherung

Bei einer Erlebensversicherung leistet der Versicherer, wenn die versicherte Person einen bestimmten Zeitpunkt, in der Regel den Ablauf des Versicherungsvertrages, erlebt.

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