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Dokument-ID: 916765
14.11 Selbstbehalt, Ersatzleistung
Selbstbehalt
Der Versicherungsnehmer (Versicherte) hat in jedem Schadenfall (auch in der Maintenance-Haftung) den im Versicherungsvertrag als Selbstbehalt angegebenen Betrag zu tragen. Sind in einem Schadenfall mehrere versicherte Sachen betroffen, so wird der Selbstbehalt nur einmal angerechnet. Bei verschieden hohen Selbstbehalten kommt von den zutreffenden Selbstbehalten der höchste Betrag zur Anwendung.