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Herbert Laimböck - Teresa Maria Atzelsdorfer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.11 Versicherung auf fremde Rechnung

Eine Versicherung für fremde Rechnung ist ein Vertrag zugunsten Dritter (RIS-Justiz, RS0017123).

Die Versicherung kann von demjenigen, welcher den Vertrag mit dem Versicherer abschließt, im eigenen Namen für einen anderen, mit oder ohne Benennung der Person des Versicherten, genommen werden (§ 74 VersVG).

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