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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3 Wichtige Bestimmungen für die Versicherungsvermittlung

Honorar lediglich für eine Beratung

Gem § 138 Abs 1 GewO darf ein Honorar lediglich für eine Beratung nur verlangt werden, wenn dies vorweg im Einzelnen vereinbart worden ist.

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