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Herbert Laimböck - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.3 Versicherte Gefahren und Schäden

Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sachen durch

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit,
  • die Energie des elektrischen Stromes an elektrischen Einrichtungen (zB Steigerung der Stromstärke, Überspannung, Isolationsfehler, Kurzschluss, Erdschluss, Kontaktfehler, Überschlag, Überlastung) auch wenn dabei licht-, wärme- oder explosionsartige Erscheinungen auftreten. Ebenso durch Überspannung oder durch Induktion infolge Blitzschlages oder atmosphärischer Entladung; resultieren daraus licht-, wärme- oder explosionsartige Erscheinungen, besteht Versicherungsschutz nur für die davon betroffenen elektrischen Einrichtungen,
  • Konstruktions-, Berechnungs-, Guss-, Material- und Herstellungsfehler,
  • Zerbersten infolge von Zentrifugalkraft,
  • Wassermangel in Dampfkesseln und Apparaten,
  • Implosion oder sonstige Wirkungen von Unterdruck,
  • Überdruck mit Ausnahme von Explosion,
  • Versagen von Mess-, Regel-, Steuer- oder Sicherheitseinrichtungen,
  • Sturm, Schneedruck, Frost und unmittelbare Wirkung von Eisgang,
  • von außen mechanisch einwirkende Ereignisse.

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