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Ulrike Braumüller | Praxiswissen | Fachbeitrag

10 PEPP – Einführung eines europaweiten, privaten Altersvorsorgeproduktes

Im Sommer 2019 wurde eine PEPP–Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Verordnung soll ein privates, europaweites Altersvorsorgeprodukt geschaffen werden. Die wesentlichen Details für die Produktgestaltung wurden durch die Level 2-Maßnahmen bereits seitens der EU-Kommission angenommen. Die Details der Produktgestaltung folgen durch EIOPA bzw wurden seitens der EU-Kommission an EIOPA delegiert. Das PEPP ist der Versuch, die private Altersvorsorge in Europa zu stärken, insbesondere in Ländern in denen sie noch nicht entsprechend etabliert ist. Dabei soll die Mobilität der Menschen berücksichtigt werden und der Regulierungsrahmen das Interesse an privater Altersvorsorge unterstützen. Negativ zu beurteilen ist der Umstand, dass das Produkt nicht nur von Versicherungsunternehmen verkauft werden soll und es daher nicht zwingend mit einer lebenslangen Rente verbunden sein wird. Diese soll man nur am Ende der Laufzeit mit dem angesparten Kapital bei einem Versicherungsunternehmen abschließen können. Die technischen Standards sollen in der 1. Hälfte 2022 feststehen. Offen ist die steuerliche Ausgestaltung in den einzelnen Mitgliedsstaaten, die sicherlich auch zum Erfolg des Produktes beitragen wird. Geplant ist nun eine Umfrage unter den potentiellen Anbietern der Finanzdienstleister innerhalb der EU, wer plant, dieses Produkt anbieten zu wollen, damit die Entwicklungen besser abgeschätzt werden können.

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