Neu
Dokument-ID: 890510
11.3 Versicherte Gefahren und Schäden
Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort während der Versicherungsdauer gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von versicherten Sachen des Montageobjektes durch