2.3 Rechtsvertretung
Solvabilität-II-Richtlinie
Die Solvabilität-II-Richtlinie (RL [EU] 2009/138/EG, zuletzt geändert durch RL [EU] 2023/2864) der EU, bezweckt die Schaffung eines einheitlichen, risikoorientierten Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen im europäischen Binnenmarkt. Ihr Hauptziel ist der Schutz der Versicherungsnehmer durch Sicherstellung einer jederzeit ausreichenden Kapitalausstattung sowie effektiver Governance- und Risikomanagementsysteme der Unternehmen. Die Richtlinie harmonisiert aufsichtsrechtliche Anforderungen in der Europäischen Union, erhöht die Transparenz, fördert Marktdisziplin und trägt zur Finanzstabilität bei, indem sie eine realistische marktwertbasierte Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vorschreibt.