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Viola Pondorfer - Thomas Schumi - Teresa Maria Atzelsdorfer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

17.4 Weitere Reiseversicherungen

Versicherung bei Flugverspätung bzw -versäumnis

Gemäß den Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung VB-RKS 2024 (JRV-A) sind einige Versicherungsfälle in den Bausteinen „Extra-Rückreiseschutz“, „Verspätungsschutz“ und „Umsteigeschutz“ abgedeckt. Hinsichtlich des Versicherungsfalles im Verspätungsschutz besteht beispielsweise ein Versicherungsschutz, wenn man die Reise umbuchen oder verspätet antreten muss, weil man mit dem Privatfahrzeug auf dem direkten Weg zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof, Hafen) einen Verkehrsunfall erlitten hatte (siehe Teil D: Verspätungsschutz). Ein Extra-Rückreiseschutz besteht, wenn die Reise aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung nicht planmäßig fortgeführt oder beendet werden kann (siehe Teil C: Extra-Rückreiseschutz).

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