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Neu Dokument-ID: 917109

Ulrike Braumüller - Roland Koppler | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.2 Leistungen aus Kapitalversicherungen

Leistungen aus Lebensversicherungen, die nicht als Rente bezahlt werden, sind idR nicht einkommensteuerbar, sie unterliegen keiner Kapitalertragsteuer.

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