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Ulrike Braumüller - Astrid Knitel | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.7.3 Kombination aus linearer Vergütung und Progression (Progressionsstaffelung)

Wird hingegen eine Progressionsstaffelung vereinbart, kann ein Bereich bis beispielsweise 50 % Invaliditätsgrad linear verlaufen. Bei den restlichen Prozentsätzen (ab 51 % bis 100 %) steigt die Leistung überproportional. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass ab einem Invaliditätsgrad von 50 % die Leistung für jeden weiteren Prozentpunkt progressiv um das Doppelte steigt. Bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 80 % werden dann 50 % einfach bzw linear entschädigt. Bei einer Versicherungssumme von EUR 200.000,– entspricht eine lineare Vergütung von 50 % einem Betrag von EUR 100.000,–. Die restlichen 30 % werden in unserem Beispiel doppelt gezählt (60 % von EUR 200.000,– ergeben EUR 120.000,–). Die Gesamtleistung beträgt sohin EUR 220.000,–.

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