4.1 Besondere Leistungen und Deckungserweiterungen
Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (Invalidität) hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung. Es kann auch die Zahlung einer Unfallrente vereinbart werden. Die Todesfallleistung wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen (= unfallkausal) verstirbt. • [Fußnote: Braumüller/Rohrbach. Unfallversicherung. In: Versicherungshandbuch, 14. komplett neu überarbeitete Lieferung 2016, Verlag Österreich, Bildungsakademie der Österreichischen Versicherungswirtschaft, 104 f.]