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Walter Niederbichler - Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3.2 Haftungsträger

Versicherungsvermittler

Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler

Der Versicherungsvermittler ist entweder Angestellter einer Versicherungsgesellschaft (Außendienst), Versicherungsagent oder Versicherungsmakler. Die beiden zuletzt genannten Versicherungsvermittler sind in der Regel selbstständig. Ihre gewerbliche Tätigkeit ist in den §§ 137 ff GewO definiert und geregelt. Demnach kann die gewerbliche Tätigkeit der Versicherungsvermittlung entweder in Form „Versicherungsagent“ oder in Form „Versicherungsmakler und Versicherungsberater in Versicherungsangelegenheit“ ausgeübt werden.

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