Neu
Dokument-ID: 865748
3.2 Versicherte Gefahren
Jede der nachfolgenden Gefahren oder Gefahrengruppen ist nur versichert, wenn dies vereinbart und in der Polizze dokumentiert ist:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung
- Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle
- Sprinkler-Leckage
- Sturm, Hagel, Schneedruck, Überschwemmung, Vermurung
- Erdbeben
- Lawinen und Lawinenluftdruck
- Erdsenkung
- Unbenannte Gefahren; als solche gelten Gefahren, die plötzlich und unvorhergesehen auf versicherte Sachen einwirken