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Neu Dokument-ID: 356529

Heinz Schinner - Wolfgang Reisinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

16.10 Dauerrabattrückforderung

Es ist zu beachten, dass in der Polizze gesondert ausgewiesene Dauerrabatte im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung gegebenenfalls dem Versicherer refundiert werden müssen. Es empfiehlt sich daher, schon bei Abschluss des Vertrages zu vereinbaren, dass die Beendigung des Versicherungsverhältnisses keine Dauerrabattrückforderung auslöst.

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