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Dokument-ID: 916842
3.8 Berufsunfähigkeitsversicherung
Abgrenzung Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Arbeitsfähigkeit des Versicherten in seinem zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls auf weniger als die Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig gesunden mit vergleichbaren Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist und dieser Zustand voraussichtlich dauerhaft anhalten wird. • [Fußnote: Vgl Versicherungshandbuch, 14. Lfg (2016), 17.]